Der Waldkindergarten unterliegt dem OÖ Kindergartengesetz und ist eine pädagogische Sonderform und somit berechtigt Elternbeiträge einzuheben.
Der Elternbeitrag, gestaffelt nach Einkommen, wird monatlich abgerechnet, der Vereinsmitgliedsbeitrag einmal im Jahr.
Lebensmittelbeitrag für Jause 18 Euro, die wir jeden Tag selbst zubereiten.
Materialkosten für kreatives Gestalten 9 Euro.
Voraussichtlicher Elternbeitrag ab dem Betreuungsjahr 2022/2023:
5 Tage Mo-Fr zwischen 130,00 – 150 Euro pro Monat – gestaffelt nach Einkommen.
Für Kinder, die 2 oder 3 Tage den Kindergarten besuchen, wird der Tarif aliquotiert.
Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr zahlen keinen Elternbeitrag im Sinne des OÖ Elternbeitragsverordnung, jedoch ist ein erhöhter Mitgliedsbeitrag, von monatlich ca. 90,00 Euro, zu entrichten.
Finanziert wird der Waldkindergarten durch:
- Elternbeiträge: Dies ist Betreuungsbeitrag pro Monat, der nach dem Familieneinkommen gestaffelt ist. Dieser Elternbeitrag ist in der Tarifordnung festgelegt. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Monat der Aufnahme des Kindes in den Waldkindergarten. Der Beitrag wird zum ersten des Monats im Lastschriftverfahren eingezogen. Der Betreuungsbeitrag ist eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten des Waldkindergartens und ist deshalb von September bis Juli auch bei vorübergehender Schließung, bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu zahlen.
- Landesförderung als Sonderform im Rahmen des oberösterreichischen Kinderbetreuungsgesetzes
- Abgangsdeckungsvertrag der Gemeinde Engerwitzdorf
- Gastbeitragsverträge für die Kinder, die nicht in der Gemeinde Engerwitzdorf wohnen.